Monday 28. May 2018

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EU-Umweltpolitik beim Sommerdiskurs 2008 in Strobl

Elisabeth Kossarz und Alexander Pichler

 

 

Der diesjährig erstmals abgehaltene Sommerdiskurs aus Wirtschaft, Recht und Kultur 2008 stand unter dem Thema „Transformationen – Herausforderungen des globalen Wandels“ und wurde vom 31. Juli bis 2. August 2008 in Strobl am Wolfgangsee veranstaltet.

 

Eingebettet in einen Rahmen aus multidisziplinären Vorträgen sowie einem abwechslungsreichen Kulturprogramm fand am Nachmittag des ersten Kongresstages zum Thema EU-Umweltpolitik ein Workshop unter der Leitung von Frau Univ.-Prof. Dr. Andrea Lenschow statt. Lenschow, geboren 1965 in Kiel, studierte an der Christian Albrechts Universität in Kiel, an der Pennsylvania State University (PSU) sowie an der New York University (NYU) und schloss ihre Studien mit dem Master in Public Administration und mit dem Master in Political Science sowie mit einem PhD in Political Science ab. Neben Postdoc-Positionen an der Erasmus-Universität in Rotterdam und am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz reicht ihre vita academica von der Tätigkeit als Universitätsassistentin an der Universität Salzburg bis hin zur Beschäftigung als Juniorprofessorin und schließlich seit März 2007 als Professorin für Europäische Integration (W3) am Fachbereich Sozialwissenschaften an der Universität Osnabrück.

 

Nach einem einführenden Impulsreferat, bei dem Prof. Lenschow einen historischen Überblick über die EU-Initiativen zur Schaffung einer europäischen Umweltpolitik bot, konstituierte sich eine Arbeitsgruppe von rund 20 TeilnehmerInnen, die sich zum Ziel setzte, alternative Steuerungsmechanismen zu den bestehenden Regelungsinstrumenten der EU herauszuarbeiten. Insbesondere in der EU-Umweltpolitik ist eine bemerkenswerte Entwicklung dahingehend festzustellen, dass erst in einer „responsiven Periode“ durch ein neues Bewusstsein über die transnationalen Wirkungen der Umweltverschmutzung eine Institutionalisierung innerhalb der EU-Organe erfolgte, für die schließlich in der Europäischen Einheitsakte eine explizite Vertragsgrundlage für Umweltpolitik geschaffen wurde. Erst zu Beginn der 90er-Jahre wurde ein Mehrheitswahlrecht für Umweltpolitik eingeführt und die Begriffe „nachhaltige Entwicklung“ sowie „Umweltintegration“ in der Präambel der EU-Verträge als Grundsätze der EU-Politik aufgenommen.

Zahlreiche offene Vertragsverletzungsverfahren im Bereich der Umweltgesetzgebung zeigen jedoch mannigfaltige Implementationsprobleme der EU-Richtlinien und -Verordnungen auf. Gründe, warum alternative Maßnahmen zur EU-Rechtsetzung im Bereich des Umweltrechts dringend notwendig erscheinen, sind neben Unvereinbarkeiten zwischen EU-Recht und nationalen Strukturen sowie unzureichenden administrativen und/oder finanziellen Kapazitäten auf nationaler Ebene nicht zuletzt ein fehlender politischer Wille, EU-Umweltgesetzgebung in nationales Recht zu transformieren. „Neue“ Instrumente stellen einerseits der Emissionshandel im Rahmen der EU-Klimapolitik sowie andererseits die Einführung von Ökolabels dar. Als Beispiele aus dem Bereich der Energieeffizienz und der THG-Reduktion wurden die ACEA-Vereinbarung zur Reduktion von CO2-Emissionen von PKWs sowie die EICTA-Selbstverpflichtung zur Energieperformanz von Unterhaltungselektronik erwähnt.

Der überaus informative und gelungene Workshop zum Thema Umweltpolitik schloss mit einer Diskussion ab, in der die Vor- und Nachteile von Alternativen zu den bestehenden Umweltrechtsmaßnahmen der EU erörtert und Lösungsansätze einer möglichen komplementären Kombination von verschiedenen Instrumenten auf EU-Ebene herausgearbeitet wurden. So stellen die notwendige Schaffung von alternativen Regulierungsmaßnahmen zur EU-Umweltpolitik und deren Sanktionierung wichtige Schritte dar, die durch gezielte Informationskampagnen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten erreicht werden können und zur Antizipation vielfältiger Probleme im Bereich der Umwelt einen nicht unwesentlichen Beitrag leisten vermögen.

 

 

Elisabeth Kossarz und Alexander Pichler

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