Monday 28. May 2018

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Peter Barth
Peter Barth

Dr. Peter Barth

 

Leitender Staatsanwalt, Leiter der Abteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im Bundesministerium für Justiz

 

 

Peter Barth wurde 1971 in Wien geboren und studierte von 1991 bis 1995 Rechtswissenschaften in Wien. 1999 promovierte er in Wien zum Dr. iur. Von 1995 bis 1999 war er als Assistent am Institut für Römisches Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien tätig.

 

Von 2003 bis 2006 war Peter BArth als Richter dem Bundesministerium für Justiz (BMJ) dienstzugeteilt. Seit 2003 ist er zudem in der Richteraus und -fortbildung tätig.

Von 2007 bis 2009 war er Familienrichter am Bezirksgericht Liesing. Nach seiner Vaterkarenz war er wieder als Richter in der Zivilrechtssektion des BMJ tätig.

 

Seit April 2012 ist Peter Barth Oberstaatsanwalt im BMJ, Abteilungsleiter-Stellvertreter in den Abteilungen für Familien-, Personen und Erbrecht sowie für Persönlichkeitsrechte, Gerichtsgebühren, zivilrechtliche Nebengesetze und Rechnungslegung. Er wirkt an dem Legislativvorhaben „KindNamRÄG 2013“, der Reform des Pflichtteilsrechts, der Umsetzung der UN-Konvention über den Schutz der Menschen mit Behinderung im Sachwalterrecht sowie der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen im Versicherungsvertragsrecht mit und ist Vertreter des BMJ in der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt.

Peter Barth ist Mitherausgeber und Schriftleiter der Interdisziplinären Zeitschrift für Familienrecht (iFamZ) sowie einer Schriftenreihe zum Familienrecht, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Internationalen Gesellschaft für Familienrecht (ISFL) und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Österreichischen Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht (ogfv).

Publikationen und Vortragstätigkeit im Bereich des Familienrechts, des Personenrechts und des allgemeinen Privatrechts, unter anderem Mitherausgeber und Autor des Kommentars „Heimrecht“ (Manz), des „Handbuchs Sachwalterrecht“ (Linde), des „Handbuchs Kinderbeistandsrecht“ (Linde) und des „Handbuchs des neuen Kindschafts- und Namensrechts (Linde).

 

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