Montag 28. Mai 2018

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Matthias Neumayr
Matthias Neumayr

Hofrat Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr

 

Hofrat des Obersten Gerichtshof (OGH)

 

 

Matthias Neumayr wurde 1958 in Saalfelden geboren. Von 1976 bis 1980 studierte er Rechtswissenschaften an der Paris Lodron-Universität Salzburg und war stv. Vorsitzender der Fakultätsvertretung Jus. Nach seiner Gerichtspraxis und der Richteramtsprüfung folgte 1984 die Ernennung zum Richter der Bezirksgerichte Radstadt und Tamsweg.

 

Von 1986 bis 1998 war Matthias Neumayr Richter am Landesgericht Salzburg, am Bezirksgericht Saalfelden und am Bezirksgericht Zell am See.

1998 absolvierte er die Rechtsanwaltsprüfung und im selben Jahr folgte die Ernennung zum Richter des OLG Linz.

2001 wurde er zum Hofrat des Obersten Gerichtshof ernannt, wo er seit 2010 Mitglied des Senats 3 mit den Schwerpunkten Zwangsvollstreckungsrecht, Anfechtungsrecht und allgemeines Zivilrecht ist.

 

Von 2001 bis 2013 war er Lektor am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz, (ab 2003 als Honorarprofessor) und von 2009 – 2011 Lektor am Department für Unternehmensrecht, Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Von 2003 bis 2013 war Matthias Neumayr Mitglied der Bundesschiedskommission (§ 346 ASVG) und von 2004 bis 2009 Mitglied des Umweltsenats.

Von 2005 bis 2009 arbeitete er an mehreren EU-Projekten in den Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien mit. Der Europarat entsandte ihn als Experten bei der Reform der Zivilprozessordnung der Republik Azerbaidjan (2007).

 

Seit dem Sommersemester 2013 ist Matthias Neumayr in Teilzeit Universitätsprofessor im Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg mit der Lehrbefugnis für Zivilverfahrensrecht.

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