Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn
Professor für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Wien
Robert Rebhahn, geboren 1954 in Linz, studierte Rechtswissenschaften und Volkswirtschaftslehre in Wien und Linz und promovierte 1977 in Linz zum Dr.iur. Nach der Tätigkeit als Universitätsassistent für Bürgerliches Recht folgte 1984 die Habilitation an der Universität Linz.
1986 wurde Robert Rebhahn AO., später O.Univ.-Prof., für Privatrecht an der Universität Klagenfurt. 1996 wechselte er als Professor für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an die Humboldt-Universität Berlin.
Seit 2003 ist Robert Rebhahn Professor an der Universität Wien und befasst sich vornehmlich mit Arbeits- und Sozialrecht, wobei – neben Fragen des nationalen Rechts (z.B. Kommentierungen zum Dienstvertrag) – rechtsvergleichende und unionsrechtliche Aspekte behandelt werden. Zu den jüngeren Veröffentlichungen zählen Bücher zur Finanzierungsverantwortung des Bundes für die Gesetzliche Krankenversicherung (2008), zur Mitarbeiterkontrolle (2009) und zur Solidarität in der Wirtschafts- und Währungsunion (2015). In den letzten Jahren hat Robert Rebhahn sich wiederholt mit dem Zugang von Migranten zu Sozialleistungen befasst, sowohl von Unionsbürgern wie zuletzt von Schutzsuchenden.