Monday 28. May 2018

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Ewald Wiederin
Ewald Wiederin

Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin

 

Professor für öffentliches Recht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien

 

 

Ewald Wiederin wurde 1961 in Satteins (Vorarlberg) geboren und studierte von 1979 bis 1983 Rechtswissenschaften in Wien. Ab 1984 war er als Universitätsassistent am Institut für Staats‑ und Verwaltungsrecht der Universität Wien tätig, wo er sich 1995 für Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht und öffentlich-rechtliche Rechtsvergleichung habilitierte.

 

Von 1995 bis 1996 war er Referent im Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts. Im Jahr 2000 wurde er an die Universität Salzburg berufen, wo er eine Professur für Allgemeine Staatslehre, Verwaltungslehre, Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht bekleidete und den Fachbereich Öffentliches Recht leitete. Von 2003 bis 2005 gehörte er dem Österreich-Konvent als Mitglied an und von 2007 bis 2008 arbeitet er in der Expertengruppe Staats- und Verwaltungsreform mit.

 

2009 folgte Ewald Wiederin einem Ruf zurück an die Universität Wien, wo er nun eine Professur für öffentliches Recht am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht inne hat. Seine aktuellen Forschungsschwerpunkte liegen im Staatsorganisationsrecht, im allgemeinen Verwaltungsrecht, im Verwaltungsverfahrensrecht und in der Geschichte des öffentlichen Rechts.

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